Unfallabwicklung

Ob verschuldet oder unverschuldet – Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab!

Wir reparieren nicht nur Ihren Unfallschaden. Einmal bei uns angekommen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir kümmern uns und sehen uns als Schnittstelle zwische allen Beteiligten.

Ob Haftplicht-, Teil- oder Vollkaskoschaden für uns kein Problem und seit 25 Jahren Tagesgeschäft. Wir beraten Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Wir sind Partnerbetrieb der namhaftesten Versicherungen!

Teil- oder Vollkaskoschaden

Selbstverschuldet

Bei einem Kaskoschaden muss das Vertragsrecht berücksichtigt werden. Hier haben Sie einen Vertrag mit Ihrer Versicherung geschlossen. In den Vertragsbedingungen ist geregelt was versichert ist und was nicht. Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag.Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt meist, dass Sie das Recht haben, den Meisterbetrieb der Kfz-Innung Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der Unfallaufnahme übernehmen alle Arbeiten und helfen Ihnen in allen Angelegenheiten weiter. Von der Schadenmeldung über einen Kostenvoranschlag, welchen wir meist mit Bildern direkt digital an den zuständigen Sachbearbeiter senden, bis zur Reparatur und letzlich der Abrechnung direkt mit der jeweiligen Versicherung.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Haftplichtschaden

Unverschuldet

Täglich werden tausende mehr oder minder schwere Verkehrsunfälle auf deutschen Landstraßen, Autobahnen und Co. verursacht. Beim weit überwiegenden Teil handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, doch auch diese können entsprechende Entschädigungssummen hervorbringen. Rechtstreitigkeiten sind an der Tagesordnung, vor allem dann, wenn Personen geschädigt werden und die Frage nach Schadenersatz von vielen Faktoren abhängt. Hier tauchen mehrere Fragen auf, bei welchen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen und sie gerne bei der Abwicklung beraten.

Grundsätzlich gilt bei Haftplichtschäden

Reparatur in derWerkstatt Ihres Vertrauens

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einem von Ihnen ausgewählten Meisterbertrieb der Kfz-Innung reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,- bis 750,- Euro), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht von der Versicherungen übernommen.

Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. In der Regel bieten wir Ihnen als Meisterbetrieb der Kfz-Innung auch einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Im Falle eines Totalschadens

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl bei uns als Meisterbetrieb der Kfz-Innung reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräussern (z.B. an uns als Ihre Fachwerkstatt), welchen Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.
Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrem Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräussert wurde und dieses Angebot zumutbar ist

Sie haben ein Recht auf Ihren Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen (also auch Schmerzensgeld, Wertminderung, u.a.) berücksichtigt werden. Ein Anwalt ist empfehlenswert!
Viele Menschen beherzigen diesen Satz und kontaktieren einen Anwalt meist erst, wenn sich massive Schwierigkeiten abzeichnen. Oftmals können Rechtsexperten in diesem Fall lediglich den Schaden begrenzen. Eine rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts kann hingegen Nachteilen von vorneherein entgegen wirken. Hinzu kommt, dass Anwälte Betroffene meist auf Rechte hinweisen können, welche Ihnen zustehen aber nicht bedacht wurden.

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie das vom Meisterbetrieb der Kfz-Innung vorgehaltene Formular “Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschl. Zahlungsanweisung und Abtretung” verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an Ihren Meisterbetrieb der Kfz-Innung auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.