UVV-Prüfung

Durchführung der bei gewerblich genutzten Fahrzeugen jährlich vorgeschriebene UVV Prüfung, mit Zertifikat und Prüfplakette.

Nach §57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV V 70, früher BGV D29) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.